In den meisten Fällen haben Firmeninhaber recht klare Vorstellung,
wenn es um die Betriebsnachfolge innerhalb der Familie geht.
Was aber selten bedacht wird sind zwei entscheidende Punkte.
Punkt 1
Der Erblasser kann nicht einfach so verfügen, dass nur eine
Person innerhalb der Familie das Erbe antreten soll.
Punkt 2
Bei einem Betrieb, der hohe Gewinne erwirtschaftet, kann es durchaus vorkommen, dass die Erbschaftssteuer so hoch ausfällt, dass der
Betrieb in wirtschaftliche Schieflage geraten kann.
Für den Fall der Fälle von der Bank einen Kredit zu bekommen ohne das dieser zu 200% abgesichert ist, erweist sich meistens als sehr
schwierig bis unmöglich.
Dieses gelingt eigentlich nur dann, wenn der Bank der Betriebsnachfolger bekannt ist und dieser schon für einen längeren Zeitraum
mitverantwortlich im Betrieb gearbeitet hat und wie bereits erwähnt, der entsprechend erforderliche Kreditbetrag gesichert werden kann.
Für beide Fälle sollten Sie rechtzeitig vorsorgen
Beispiel:
Es sind mehrere Kinder vorhanden, aber aufgrund z.B. der Qualifikation soll nach der Vorstellung des
Erblassers nur ein Kind den Betrieb erben.
Dieses ist gegebenenfalls auch im Vorwege mit der Familie besprochen und sogar testamentarisch festgelegt.
Allerdings wurden bei dem Testament einige gravierende Fehler gemacht, die dann im Nachhinein dazu
führen, dass die leerausgegangenen Geschwister plötzlich ein Rechtsanspruch auf die Firma geltend machen
können und dies auch tun.
Das bedeutet für den Erbnehmer, dass er seine Geschwister ausbezahlen muss. Es ist hierbei vollkommen
unbedeutend, aus welchen Gründen der Erblasser dieses so entschieden hat.
Der Gesetzgeber schreibt vor (warum auch immer), dass den Erbberechtigten, aber nicht berücksichtigten
Person, 25 % des Vermögens zusteht. Wenn man jetzt der Meinung ist, entsprechend der betrieblichen
Möglichkeiten die Miterben auszahlen zu können, so ist das ein Trugschluss.
Sollten sich die Miterben nicht damit einverstanden erklären, so ist der Erbe verpflichtet die Miterben binnen
weniger Wochen auszuzahlen. Im günstigsten Fall kann dies zu Liquiditätseng-pässen innerhalb des Betriebes
führen.
Im ungünstigsten Fall ist der Verkauf des Betriebes unumgänglich. Da der Verkauf unter Zeitdruck stattfindet,
da die Miterben nicht auf ihr Geld warten wollen, führt dieses meistens dazu, dass der Betrieb weit unter
wirtschaftlichen Wert veräußert werden muss.
© BerDiKon GmbH Johann Hufen 2012