Spätestens im dritten Jahr müssen viele Existenzgründer ihre Selbstständigkeit wieder
aufgeben und Insolvenz anmelden.
Bei einer Personengesellschaft bedeutet das meistens, dass das Ende der
Selbstständigkeit mit einem hohen Schuldenbetrag und einer SCHUFA
Eintragung endet.
Ganz abgesehen von der gegebenenfalls auftretenden familiären Situation,
wo fast zwangsweise meistens erhebliche Spannungen entstehen.
Sollten noch minderjährige Kinder vorhanden sein, vor allem im Teenager
alter und die Firma und der Wohnort befinden sich in einer Kleinstadt,
verschärft das diese Situation im familiären Bereich noch erheblich.
Das Scheitern der Selbstständigkeit liegt in den meisten Fällen an einem
schlechten Marketingplan sowie Nichtberücksichtigung von Kosten und Steuern.
Widersinniger weise ist es meistens so, dass diese Unternehmen am Markt eigentlich recht erfolgreich sind.
Die Hauptursache dieser Widersinnigkeit beruht darauf, dass meistens erst im dritten Jahr konkrete
Rohertragszahlen vorliegen.
Nunmehr folgen Nachzahlungen im Bereich Krankenkasse, gegebenenfalls IHK Beiträge
(Zwangsmitgliedschaft), Versicherungsbeiträge sowie Nachzahlungen für Umsatz-, Gewerbe-, und
Einkommensteuer.
Aus welchen Gründen auch immer steht dann meistens das erforderliche Kapital nicht mehr zur Verfügung.
Ein Versuch über die Banken ein Nachtragshaushalt zu generieren schlägt, in den meisten Fällen fehl.
Die meisten Banken sind in der heutigen Zeit nicht einmal mehr bereit, eine Auftragsvorfinanzierung zu
gewähren, wenn nicht im Gegenzug mindestens eine 100%ige Bürgschaft als Gegenwert gestellt werden kann.
Wenn es auch als sogenannte "Negativeinstellung" gilt, so raten wir immer, aufgrund unserer Erfahrung, dass der Marketingplan auch ein
Scheitern der Existenzgründung berücksichtigt.
Dieses ist genauso wichtig wie die Einbindung der Familie betreffend einer Entscheidung für den Schritt in die Selbstständigkeit.
© BerDiKon GmbH Johann Hufen 2012