Insolvenz einer GmbH: Gerade bei einer GmbH ist es sehr wichtig rechtzeitig  auf eine drohende Insolvenz zu reagieren. Wird, wie in den meisten Fällen, von Geschäftsführern zu lange gezögert sich professionelle Hilfe zu holen, so ist eine Insolvenzabwehr nur noch in den seltensten Fällen möglich. Das Problem hierbei besteht darin, dass nicht genügend Zeit für eine Sanierung zur Verfügung steht, da das Insolvenzgesetz vorschreibt, dass bei einer Überschuldung des Betriebes innerhalb weniger Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen ist. Sollte dieses nicht geschehen, so macht sich der Geschäftsführer im Sinne der Konkurs-verschleppung strafbar. Dieses hat nicht nur strafrechtliche Konse-quenzen, sondern führt auch dazu, dass der Geschäftsführer in die persönliche Haftung genommen werden kann. Viele Geschäftsführer sind irrtümlich der Meinung, dass die Rechtsform der GmbH sie grundsätzlich vor einer durchgreifenden Haftung schützt. Es gibt über 70 Punkte, wo ein Geschäftsführer einer GmbH Gefahr läuft in die Haftung genommen zu werden. © BerDiKon GmbH Johann Hufen 2011 Insolvenzabwehr bei einer    Personengesellschaft