Insolvenz einer GmbH:
Gerade bei einer GmbH ist es sehr wichtig rechtzeitig
auf eine drohende Insolvenz zu reagieren.
Wird, wie in den meisten Fällen, von Geschäftsführern
zu lange gezögert sich professionelle Hilfe zu holen, so
ist eine Insolvenzabwehr nur noch in den seltensten
Fällen möglich.
Das Problem hierbei besteht darin, dass nicht genügend
Zeit für eine Sanierung zur Verfügung steht, da das
Insolvenzgesetz vorschreibt, dass bei einer
Überschuldung des Betriebes innerhalb weniger
Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen ist.
Sollte dieses nicht geschehen, so macht sich der
Geschäftsführer im Sinne der Konkurs-verschleppung
strafbar.
Dieses hat nicht nur strafrechtliche Konse-quenzen,
sondern führt auch dazu, dass der Geschäftsführer in
die persönliche Haftung genommen werden kann.
Viele Geschäftsführer sind irrtümlich der Meinung,
dass die Rechtsform
der GmbH sie grundsätzlich vor einer durchgreifenden
Haftung schützt.
Es gibt über 70 Punkte, wo ein Geschäftsführer einer GmbH Gefahr läuft
in die Haftung genommen zu werden.
© BerDiKon GmbH Johann Hufen 2011
Insolvenzabwehr bei einer
Personengesellschaft