Insolvenz einer Personengesellschaft: Eine Privatperson oder GbR kann sich zwar nicht der Konkursverschleppung schuldig machen, haftet aber von vornherein mit ihrem gesamten Privatvermögen. Viele Personen versuchen noch kurz vor der Insolvenz ihr Privatvermögen (z.B. Haus) durch die Überschreibung auf einen Familienangehörigen zu retten. Was die meisten allerdings nicht wissen, dass für solche Übereignungen, im Falle einer Insolvenz, eine sogenannte Rückabwicklungszeit vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Dieses ermöglicht dem eingesetzten Konkursverwalter die Über- schreibung der Immobilie rückabzuwickeln. Was letztendlich bedeutet, dass nicht nur die Überschreibung nichtig ist, sondern auch die für die Überschreibung entstandenen Kosten (gegebenenfalls sogar Grunderwerbssteuer) verloren sind. So scheitert nicht nur die vermeintliche Rettung des Privatvermö- gens, zugleich sind auch noch mehrere 1.000 € verbrannt worden. Fazit: Durch eine rechtzeitig in Anspruch genommene professionelle Hilfe kann gegebenenfalls nicht nur eine drohende Insolvenz abgewehrt werden, vor straf- rechtlichen Konsequenzen schützen als auch noch größeren finanziellen Schaden vermieden werden. © BerDiKon GmbH Johann Hufen 2012